Never ending story an der Uni Leipzig
Der Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag, den 3.9.15. entschieden, dass die studentischen Senatoren ihre Ämter erneut nicht antreten dürfen. Ein Student hatte dagegen geklagt.
Per Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag, den 3. September entschieden, dass die studentischen Senatoren ihre Ämter erneut nicht antreten dürfen. Ein Student hatte dagegen geklagt, dass die Anfechtung der Ergebnisse der Teilwiederholungswahl im Juli im Studienkolleg (eine Vorbereitungseinrichtung der Uni Leipzig für Studierende mit ausländischem Abitur, Anm. d. Red.) zurückgewiesen worden ist. Grund für die Anfechtung sei wohl eine zu knapp angesetzte Briefwahl und die Wahl eines falschen Briefkopfes gewesen.
Die Sitze der Senatoren bleiben also weiterhin kommissarisch mit Studenten besetzt der zuletzt bestätigten Legislaturperiode
Die vier gewählten studentischen Senatoren und die 14 studentischen Mitglieder im Erweiterten Senat dürfen ihr Amt nicht ausüben – und das nicht zum ersten Mal.
Normalerweise werden die studentischen Mitglieder des Senats und des Erweiterten Senats jedes Jahr im Juni gewählt. Der Urnengang im Juni 2014 wurde jedoch für ungültig erklärt, genauso die erste Wiederholungswahl im Dezember 2014. Im Juni wählten alle Studenten regulär, jedoch wurde sie im Studienkolleg wiederholt. Falls der Wahlausschuss sich nach der aktuellen Anfechtung gegen eine Klage, sondern für eine Wiederholung entscheidet: das gleiche Spiel noch einmal.
Zuletzt hatte man im Juni sein Kreuz schon in jeweils zweifacher Ausführung zu setzen: einmal für die Wahl der Senatoren für die letzten Monate ihrer Amtsperiode bis September und ein weiteres Mal für die Amtsperiode ab Oktober.
Jedes Mal wurde die Wahl angefochten. Im Dezember 2014 und im Juni 2015 vom selben Kritiker: Sebastian Stieler. Der 26-Jährige sitzt im Bornaer Stadtrat und kommissarisch selbst im betroffenen Senat. Das hielt ihn scheinbar dennoch nicht davon ab, die gewählten Senatoren an der Ausübung ihrer Ämter zu hindern.
Die Gründe, jene Wahl gegen die Wand laufen zu lassen sind vielfältig: mal ist die Wahlwerbung auf den Mensamonitoren zu einseitig, mal hängt ein Plakat in Sichtweite der Wahlkabine. Nun soll das Briefpapier schuld gewesen sein.
Kanzlerin Birgit Dräger, seit Februar 2015 im Amt, ist als Wahlleiterin dafür zuständig die Kandidaten über ihre Anfechtungsmöglichkeiten zu informieren. Sie tat das jedoch versehentlich mit dem Briefkopf der Kanzlerin statt der Wahlleitung. Zusammen mit einer zu kurz bemessenen Briefwahlfrist scheinbar Grund genug, die Wahl anzufechten.
Der Wahlausschuss hatte diese Anfechtung nicht anerkennen wollen und vor etwa einem Monat zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat die Wirkung des Widerspruchs nun per Eilentscheid wiederhergestellt.
„Wir haben uns wirklich Mühe gegeben, alles fehlerfrei ablaufen zu lassen. Aber bei der Komplexität universitärer Wahlen können leider Fehler vorkommen, unvermeidbar ist das nicht“, beteuert Dräger.
Henrik Hofmann, hochschulpolitischer Sprecher des Stura, äußert Unverständnis gegenüber der Klage von Stieler: „Das ist eine Behinderung der Demokratie“. Er fragt sich, inwieweit solche Fehler nicht tolerabel sind, da die angenommene schwere Wählerbeeinflussung anzuzweifeln ist. Wichtig sei doch die volle demokratische Legitimation der studentischen Meinung bei wichtigen universitären Entscheidungen. Diese sei nun nicht mehr gegeben.
Nicht ohne Folgen
„Gerade jetzt in Zeiten des kommenden Hochschulentwicklungsplanes, der Rektoratswahl sowie der Etablierung von Qualitätssicherungsprozessen an der Uni Leipzig sind legitimierte studentische Senatoren und Senatorinnen unabdingbar“, meint Felix Ramberg, der im Juni 2014 als studentischer Senator gewählt wurde, nach dem Gerichtsurteil seiner Arbeit aber nicht nachgehen kann.
Zwar können die vier Sitze im Senat noch kommissarisch besetzt werden. Bei den 14 studentischen Sitzen im erweiterten Senat ist das jedoch nicht mehr der Fall. Einige der 2013 gewählten Vertreter haben ihr Studium abgeschlossen oder sind im Ausland.
Bei einer zeitnah anstehenden wichtigen Entscheidung kommt das zum Tragen. Die Wahl des neuen Kanzlers ist für Oktober geplant. Der Erweiterte Senat ist auch ohne die unbesetzten Sitze der Studierenden beschlussfähig. Somit würde die Nachfolge von Rektorin Schücking durch eine unterrepräsentierte Studentenschaft gewählt.
Die Wahlmüdigkeit steigt
Die Organisation einer Wahl für die über 30.000 Studierenden bedeutet für die Verantwortlichen jedes Mal einen enormen Aufwand, der zum wiederholten Mal praktisch umsonst gewesen zu sein scheint.
Maximillian König vom Zusammenschluss „Freier Campus Leipzig“ nutzt das erneute Stocken der Wahl um auf grundlegende Probleme aufmerksam zu machen: „Viele Akteure behaupten, sie können sich die schlechten Wahlbeteiligungen nicht erklären. Wir schon.“ Egal für welches studentische Gremium in den letzten Semestern gewählt wurde, die Wahlbeteiligung lag meist lediglich zwischen fünf und 14 Prozent
Das erklärt Ramberg mit der ständigen Hängepartie: „Sowohl bei Wählern und Wählerinnen als auch bei potentiellen Kandidaten und Kandidatinnen steigt die Wahlmüdigkeit.
König moniert hingegen die laienhafte Durchführung der Wahlen durch das Fehlen erfahrener Betreuer. Er fordert die Strukturen zu überdenken und vor allem einheitliche Aussagen. Stura, Wahlausschuss und Rektorin hatten sich in der Vergangenheit immer wieder widersprochen in dem, was für Kandidaten in Vorbereitung der Wahl erlaubt gewesen sei. „Man hatte ständig Angst, sich selbst zu sabotieren“, meint König
„Wenn das so weiter geht, haben wir in absehbarer Zeit überhaupt keine studentischen Ämter mehr besetzt.“ äußert Hofman vom Referat für Hochschulpolitik des Stura abschließend.
Die nächste planmäßige Senatssitzung ist für den 6.10. angesetzt.
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