Studentensteuer
Stadt Leipzig bittet Studierende mit Zweitwohnsitz zur Kasse
Wer in Leipzig studiert oder seine Berufsausbildung leistet und seine Wohnung in der Messestadt als Zweitwohnsitz angemeldet hat, muss seit Beginn dieses Jahres eine Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Die Berechnungsgrundlage ist dabei die Netto-Kaltmiete, wovon 16% als Steuer abgeführt werden müssen. Bisher wurde der Steuersatz für nicht Befreite gestuft nach Intervall ermittelt.
War es Studierenden bis 2016 unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich, sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien zu lassen, ist dies nun nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für eine Befreiung müsste die Leipziger Nebenwohnung über keine eigene Kochecke oder Nasszelle innerhalb der Wohneinheit verfügen, von einem Sozialträger finanziert werden oder die Nebenwohnung müsste lediglich ein Zimmer im elterlichen Heim sein, für welches keine Miete gezahlt wird.
Als Begründung für diese Neuregelung führt die Stadt zunächst Rechtssicherheit wie etwa die „Harmonisierung mit Bundesrecht“ an. Zudem möchte man mehr Steuergerechtigkeit herstellen, weshalb nach der Novelle nun auch Auszubildende und Studierende zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus wird auch mit kapazitären Vorteilen argumentiert. Die Stadtverwaltung könne so nun den Verwaltungsaufwand, der mit der Überprüfung von Ausnahmen entsteht, verringern. In einem LVZ-Artikel erklärt David Quosdorf vom Amt für Kommunikation, dass die neue Steuer keinesfalls Schikane sei: „Bewohner mit Nebenwohnsitz nehmen eine Vielzahl von städtischen Infrastrukturen, Einrichtungen und Leistungen in Anspruch. Zugleich fließen sie aber nicht in die reguläre Einwohnerzahl ein, welche die Bemessungsgrundlage für die meisten Instrumente der Kommunalfinanzierung darstellt. Mit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer soll dieser für die Stadt und ihre Einwohner nachteilige Effekt ausgeglichen werden.“ So soll die Novelle auch Anreiz sein, den Hauptwohnsitz nach Leipzig zu verlegen.
In einer Ratsversammlung des Stadtrates Mitte Januar wurde Beschlossen, Leipzig bis 2037 von sämtlichen Schulden zu befreien und in den kommenden drei Jahren bis zu 100 Mio. Euro zu begleichen, was wohl einen weiteren Erhebungsgrund für die Stadt darstellen dürfte.
Der Stura der Uni Leipzig sprach sich gegen die Zweitwohnsitzsteuer aus. In einer Pressemitteilung wird auf Aspekte wie Versicherungen und Kindergeld verwiesen, deren Ansprüche sich bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes ändern können. Stura Referent Dominik Schwarz erklärte: “Es ist ein wirkliches schlechtes Signal von Seiten der Stadt Leipzig, genau die Menschen zur Kasse zu bitten, die kaum Geld zur Verfügung haben.“
Artikelfoto: Juliane Siegert
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