Chance zur Mitbestimmung
Hochschulwahlen am 30. und 31. Mai
Die Studierenden der Universität Leipzig haben die Möglichkeit, über die zukünftige Ausrichtung ihrer Hochschule zu entscheiden. Sie können ihre Stimme für die Fakultätsräte, die Fachschaftsräte, die studentischen Mitglieder des Senats und des erweiterten Senats abgeben. Außerdem werden die Referenten für ausländische Studierende und bei einigen Fakultäten die Gleichstellungsbeauftragten gewählt.
Die Fachschaftsräte (FSR) sind rein studentische Gremien und kümmern sich um Belange der Studierenden des jeweiligen Instituts, wie etwa Probleme mit Dozierenden oder mit der Prüfungsordnung des jeweiligen Fachbereichs. Außerdem entsenden die FSR Mitglieder in den Stura der Uni. Eine Gremienstufe höher ist der Fakultätsrat, in dem meistens drei studentische Vertreter sitzen, die von allen Studierenden einer Fakultät gewählt werden können. Hier kümmern sich Studierende, akademische und sonstige Mitarbeiter, sowie die Hochschullehrer um alle fakultätsinternen Belange, unter anderem wählen sie den Dekan oder die Dekanin der jeweiligen Fakultät.
Der Senat ist das Gremium, in dem über die Zukunft der Universität entschieden wird. Hier werden alle fakultätsübergreifende Belange, wie etwa das Studienangebot und die Hochschulordnung beschlossen.
Der studentische Einfluss im Senat ist im Vergleich zu den anderen Parteien geringer. In den Senat entsendet werden vier Studierende, zusammen mit elf Hochschullehrern und vier akademischen Mitarbeitern sowie zwei sonstigen Mitarbeitern. Die elf Hochschullehrer haben gemeinsam somit immer eine absolute Mehrheit. Der Gleichstellungsbeauftragte, die Dekane und das Rektorat nehmen beratend an den Sitzungen teil. Alle vier studentischen Mitglieder des Senats sind auch im erweiterten Senat stimmberechtigt, wenn es beispielsweise um die Wahl einer neuen Rektorin oder eines neuen Rektors geht.
Bei der Senatswahl treten meist Listen an, die um die wenigen studentischen Plätze konkurrieren. 2016 lag die Wahlbeteiligung unter Studierenden für die Senatswahl bei 13,6 Prozent.
Offizielle Wahlausschreibung (+ Infos zu den Wahllokalen)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Zur Senatswahl wurden vier studentische Gruppen zugelassen. student!-Redakteur Rewert Hoffer hat ihnen Fragen gestellt:
Eine fünfte zugelassene studentische Gruppe bewirbt sich nur für den erweiterten Senat:
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