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    Vor zehn Jahren trat das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz in Kraft. Doch an der Umsetzung der Bologna-Reform mangelt es. Ein Workshop des Uni-StuRa zeigt Studierenden Mitgestaltungsmöglichkeiten.

    Im Januar 2009 trat die große Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes, das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz, in Kraft. Es sorgte für einige Umwälzungen, sowohl in der Lehre als auch in der Studierendenmitwirkung. Die Änderungen waren vor allem nötig geworden, da der Bologna-Prozess im Gesetzestext verankert werden musste. „Aber heute ist Bologna kein Begriff mehr für Studierende“, bedauert Jennifer Hahn, die den mit der Gesetzesänderung ins Leben gerufenen Gremienworkshop des StuRa leitet, der das nächste Mal nach den Universitätswahlen im Mai stattfinden soll. Der Workshop soll Studierenden zeigen, wie sie ihr Studium in den verschiedenen Gremien der Universität mitgestalten können.

    Obwohl der Bologna-Prozess noch lang nicht abgeschlossen sei, sehen Studierende inzwischen den Unterschied zur Zeit vor Bologna nicht mehr, mahnt Hahn. Die Modulstruktur beispielsweise sei ein direktes Produkt der Reformen. Aber während sie in einigen Studiengängen, wie zum Beispiel der Philosophie, bereits gut umgesetzt sei, hinken andere Studiengänge, allen voran die Wirtschaftswissenschaften, noch weit hinterher. Denn eigentlich sollen die Module vornehmlich Kompetenzen vermitteln und diese dann durch die Prüfungsleistungen testen. Der Fokus liegt aber oft noch auf Wissensabfragen, bemängelt Hahn: „Das Ziel bei der Modulgestaltung ist zu fragen, was die Studierenden können sollen. Im Moment ist die Frage noch viel zu oft, was sie wissen sollen.“

    Der Workshop behandelt einerseits genau diese Gestaltungsmöglichkeiten im Institut und der Fakultät, andererseits aber auch ganz generell, wie sich Studierende in den verschiedenen Gremien der Universität einbringen können: „Was sie dürfen und nicht dürfen, aber auch was Professoren dürfen und nicht dürfen, denn die wissen das oft auch nicht“, fasst Mirco Mallek zusammen, der auch im Führungsteam des Workshops ist. Denn auch die Gremienstruktur veränderte sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz stark. Sie sollte verschlankt werden. „Die Folge ist, dass der Senat nur noch ein nordkoreanisches Winkegremium ist, das zur Kenntnis nimmt, zuhört und Stellungnahmen abgibt, aber fast jede Gestaltungsmöglichkeit verloren hat“, erzählt Mallek. Dafür seien die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Studierenden in der Lehre einer der stärksten Punkte des Hochschulfreiheitsgesetzes.

    Hahn und Mallek betonen immer wieder, dass das Problem eigentlich nicht das Gesetz oder die Bologna-Reform seien, sondern die praktische Umsetzung. So funktioniere das Qualitätssicherungssystem, also Lehrberichte und Evaluationen, noch gar nicht. Denn „der Lehrbericht ist eigentlich nicht der Rahmen, um sich über strukturelle Probleme zu beschweren. Aber die Studierenden fühlen sich nirgendwo sonst gehört“, beschwert sich Hahn. Auch mehrere Prüfungen pro Modul sowie Dozierende, die zu viele Hausaufgaben und Texten aufgeben und einem so alle Freiräume für eigeninteressierte Studien nehmen, sind im Bologna-System eigentlich nicht vorgesehen. „Wir brauchen mehr Protest gegen die unverhältnismäßige Arbeitsbelastung“, sind sich beide einig. „2009 justierten die Kultusminister nach Studierendenprotesten neu, so etwas bräuchten wir jetzt wieder.“

     

    Foto: Archiv

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