StuRa-Umfrage zur Zivil- und Transparenzklausel: Ergebnisse bekanntgegeben
Bei der Umfrage des StuRa der Universität Leipzig zur Zivil- und Transparenzklausel sprach sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für beide Klauseln aus. Die Beteilung lag bei 13 Prozent.
Gestern Nachmittag gab der Student_innenRat (StuRa) der Universität Leipzig die Ergebnisse seiner Umfrage zur Zivil- und Transparenzklausel bekannt. Ziel der Befragung, an der alle Studierenden der Universität vom 10. Dezember bis 31. Januar online über die Plattform TOOL teilnehmen konnten, war es, die Meinung der Studierendenschaft zur Einführung einer Zivil- und Transparenzklausel einzuholen.
83 Prozent der Umfrageteilnehmer stimmten für die Einführung einer Transparenzklausel an der Universität; dagegen stimmten etwa 10 Prozent. Bei der Frage nach der Einführung einer Zivilklausel fielen die Ergebnisse ähnlich deutlich aus: Knapp 76 Prozent stimmten dafür, 18 Prozent dagegen. „Dass die Studierendenschaft sich klar für beide Klauseln ausgesprochen hat, verstehen wir als Auftrag, uns für eine Zivil- und Transparenzklausel einzusetzen“, kommentiert Paul Reinhardt, Referent für Hochschulpolitik des StuRa, die Ergebnisse.
An der Umfrage beteiligten sich rund 3.800 Studierende – was in Anbetracht der Tatsache, dass an der Universität Leipzig aktuell etwa 30.200 Studierende eingeschrieben sind, sehr wenig erscheint. Es entspricht einer Beteiligung von knapp 13 Prozent. Die vom StuRa angestrebten 15 Prozent Umfragebeteiligung wurden somit nicht erreicht. Reinhardt ist dennoch zufrieden. „Sie entspricht etwa der Beteiligung, die wir von Hochschulwahlen kennen. Unsere Öffentlichkeitsarbeit hat gut funktioniert. Wir haben mehrmals Infostände eingerichtet und konnten die Werbung sehr dezentral organisieren, zum Beispiel über die Fachschaftsräte.“
Ziel ist es nun, auf Basis der Umfrageergebnisse einen konkreten Vorschlag in den Senat der Universität einzubringen. In einem ersten Schritt soll das Resultat der Befragung im nächsten StuRa-Plenum am 5. März diskutiert werden. Die Referenten für Hochschulpolitik werden sich außerdem mit dem neuen Beauftragen für studentische Angelegenheiten, Paul Georgi, und Mitgliedern des Zivilklauselbündnisses treffen, um konkrete Pläne auszuarbeiten.
Laut Reinhardt ist es unsicher, ob die Einführung einer Zivil- und einer Transparenzklausel im Senat auf Anklang stoßen wird. Er verweist auf die Grundordnung der Universität, in der die „Förderung von freier Forschung und Lehre zur Gestaltung einer friedlichen und in ihrer natürlichen Vielfalt bewahrten Welt“ festgeschrieben ist.
Der StuRa definiert eine Transparenzklausel als Verpflichtung der Universität, sämtliche Drittmitteleinwerbungen und Kooperationen in Forschung und Lehre mit externen Einrichtungen und Firmen unter Angabe Zweck, Ursprung und Umfang der Finanzierung hochschulöffentlich einsehbar zu machen. Eine Zivilklausel ist laut StuRa eine in der Grundordnung der Universität verankerte Selbstverpflichtung, Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken zu widmen und keine Kooperationen mit Rüstungskonzernen oder militärischen Akteuren einzugehen.
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