Wählen als Privileg
Die nächste Wahl steht vor der Tür. Nur mitwählen durften nicht immer und dürfen immer noch nicht alle. Kolumnistin Leonie findet, wir sollten unser Wahlrecht, wenn wir es denn haben, mehr schätzen.
Ich liebe diesen Moment. Ich habe Briefwahl beantragt und die bunten Umschläge nun vor mir auf dem Tisch liegen. Heute kann ich meine Stimme abgeben und mitentscheiden, dieses Jahr sogar schon zum zweiten Mal. Die Tage davor habe ich schon neugierig in den Briefkastenschlitz gelugt und geschaut, ob der Brief da ist. Jetzt reiße ich den Umschlag auf, um endlich meine Kreuzchen zu setzen.
Ein bisschen zu viel Euphorie findest du? Klar – wie viel Einfluss hat schon eine Stimme? Aber wenigstens habe ich diese eine Stimme. Es ist ein Privileg, wählen zu dürfen, auch heute noch. Und dieses Privileg ist einer der vielen Gründe, warum die, die es können, von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch machen sollten.
Im Deutschen Historischen Museum in Berlin findet gerade eine Ausstellung unter dem Titel „Weimar: Zum Wesen und Wert der Demokratie“ statt. Hier ist mir das Privileg, in einer Demokratie zu leben und wählen zu dürfen, noch einmal sehr bewusst geworden. An den Infotafeln des Museums werden die ersten Schritte der Demokratie in Deutschland nachgezeichnet. Wichtige Persönlichkeiten, die sich damals beispielsweise für das 1919 in Kraft getretene Frauenwahlrecht einsetzten, werden vorgestellt. Auf großen Schwarz-Weiß-Bildern sind Frauen wie Clara Zetkin, Louise von Otto, Rosa Luxemburg, Anita Augspurg oder Helene Lange zu sehen, die zusammen mit anderen dafür gekämpft haben, dass ich als Frau heute einen Wahlschein in den Händen halte und somit gleichwertig als demokratische Bürgerin anerkannt werde.
Ich stelle mir vor, wie es wäre, diese Frauenrechtlerinnen kennenzulernen. Wovon würden sie erzählen? Was war das wohl für ein Gefühl, als Frau das erste Mal ihre Stimme abgeben zu dürfen? Wenn ich ihnen sagen würde, dass ich mich heute über Alltagssexismus und ungleiche Bezahlung aufrege, würden sie vielleicht nur lachen. Oder weinen, da es auch 100 Jahre später noch keine volle Gleichberechtigung in allen Bereichen gibt.
Zwischen den großen Schwarz-Weiß-Portraits der Frauen steht eine Vitrine mit einem Flugblatt, welches vor dieser ersten Wahl verteilt wurde. Es richtet sich an „Familienväter“, die darüber aufgeklärt werden sollten, warum das Frauenwahlrecht wichtig ist und warum sie als „Oberhaupt der Familie“ nun auch ihre Frauen und Töchter mit zur Wahlurne begleiten sollten, und das, ohne sich in ihrem Stolz gekränkt fühlen zu müssen. Den Lesern dieses Flugblatts wird versichert, dass sie trotzdem weiterhin das Sagen im Haus haben werden und nun sogar in der eigenen Familie für ihre Lieblingspartei werben können. Wenn ich mir vorstelle, wie es zu dieser Zeit gewesen sein muss, sich als Frau für das Wahlrecht für alle einzusetzen, habe ich großen Respekt vor den Frauen, die genau das getan haben.
Nicht zu vergessen ist jedoch, dass das Wahlrecht in Deutschland auch heute noch nicht für jede*n gilt. Noch lange dürfen nicht alle in Deutschland wählen, die genauso von den Folgen der Wahlen betroffen sind wie die, die wählen dürfen. Zur Bundestagswahl 2017 waren etwa 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt. Zu diesen zählen auch die Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nicht in Deutschland leben. Etwa 21 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, durften 2017 nicht wählen: Kinder und Jugendliche, Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft, die teils schon lange in Deutschland leben und betreute Personen mit geistiger oder körperlicher Behinderung oder Demenz. Letztere durften bei der Europawahl dieses Jahres zwar nun auch wählen, über ein Wahlrecht bei der Landtagswahl in Sachsen wurde sich jedoch noch nicht geeinigt. Noch ein Grund mehr, dass wenigstens die, die wählen dürfen, es auch tun und sich für die Interessen derer, die keine Wahl haben, einsetzen.
Vor dem Abschicken meines Wahlbriefs schaue ich mir noch einmal das „Merkblatt“ an, das mit im Umschlag lag. „Sehr geehrte Wählerin, sehr geehrter Wähler, anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum 7. sächsischen Landtag…“, heißt es hier. Danach wird aufgezählt, welche Schritte bei der Briefwahl durchgeführt werden müssen, damit die Wahl gültig ist. Was wäre, wenn der Text so weiterginge: „Sie gehören zu den Personen, die das Recht haben, zu wählen. Nehmen Sie diese Chance wahr und beteiligen Sie sich an unserer Demokratie!“
Titelbild: ullstein bild
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