Die unendliche Geschichte
Vergangenes Jahr sorgte eine Polizeikontrolle am Hauptcampus für Aufsehen. Noch immer gibt es keine klare Lösung für den Konflikt. Ein Zwischenstand.
Als die Polizei Leipzig im vergangenen Juni auf dem Hauptcampus Personenkontrollen durchführte, erntete sie Kritik. Diese äußerte vor allem der Studierendenrat (Stura) der Universität. „Wir werden solche Entwicklungen genau beobachten und im Falle polizeilicher Willkür entschlossen dagegen vorgehen“, versprach Nicolas Laible, einer der damaligen Geschäftsführer des Stura. Mit der Polizei sollte eine öffentliche Diskussionsveranstaltung stattfinden, die Universität Leipzig versprach ein Gutachten aus dem hauseigenen Justiziariat.
Das Gespräch mit der Polizei werde wohl allerdings kaum noch stattfinden, sagte einer der aktuellen Stura-Geschäftsführer Friedemann Wildhage im November vergangenen Jahres. Dafür brauche es einen Stura-Beschluss, den er im Moment für unwahrscheinlich halte. Im Plenum wurde der Wunsch nach Dialog mit der Polizei, den Laible und Wildhage zeigten, heftig kritisiert – luhze berichtete in der Novemberausgabe.
Doch auch das Gutachten des Justiziariats, also die Stellungnahme der Uni, ist bis heute nicht veröffentlicht worden. Es liegt im Moment auf dem Schreibtisch von Birgit Dräger, Kanzlerin der Universität Leipzig. Im Grunde genommen drehe es sich um die Frage, ob der Campus als öffentlicher Raum zu betrachten ist.
Die Gesetzeslage dazu sei uneindeutig. „Es ist eine Ermessenssache, keine Ja-Nein-Frage“, sagt die Kanzlerin. Das Justiziariat hält vor allem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für richtungsweisend. Demnach spielen zwei Dinge eine Rolle: Ob der Raum für alle Menschen zugänglich ist und wie die Eigentumsverhältnisse sind. Im Falle der Universität hieße das: „Das Leibnizforum ist zu den Öffnungszeiten für alle zugänglich und damit als öffentlicher Raum anzusehen. Und die Uni ist als sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts keine private Einrichtung“, erläutert Dräger. „Ich stelle mich demnach hinter die Abwägung des Justiziariats: Der Innenhof steht auch einer Polizeistreife offen.“
Die Einschätzung des Justiziariats geht offensichtlich von dem Tathergang aus, den die Polizei Leipzig äußerte. Demnach seien die Beamten auf dem Weg zu einem Einsatz am Hauptbahnhof gewesen und hätten eine Person auf dem Campus, bei welcher der mitlaufende Drogenspürhund anschlug, aufgefordert, ihren Rucksack zu öffnen. Laut Stura ist dies jedoch falsch: Es sollen sich mehrere Studierende bei ihnen gemeldet haben, die von Kontrollen betroffen gewesen seien. Zudem seien sie zum Teil aufgefordert worden, ihre Schuhe auszuziehen. Das Gutachten kommt zwar zu dem Schluss, die Universität sei ein öffentlicher Raum, auf dem die Polizei sich unangekündigt bewegen kann, beurteilt jedoch nicht die Frage nach der polizeigesetzlichen Grundlage der Kontrollen. Grundsätzlich gibt es keine Gesetzesgrundlage für Personenkontrollen ohne hinreichenden Verdacht oder staatsanwaltliche Anweisung. Auf diesen Teil der Frage um die Legitimation der Polizeiaktion gibt das Gutachten keine Antwort, beziehungsweise geht bei der Beurteilung von einem gesetzesmäßigen Verhalten der Polizei aus.
Im Moment wartet das Gutachten laut Dräger auf eine letzte Überarbeitung. „Ich will das gerne öffentlich machen“, sagt Dräger. Zumindest wolle sie es dem Stura und der Polizei zur Verfügung stellen. Sie sende damit der Polizei das Signal, „nicht alles was ihr tut ist per se in Ordnung“. Dem Stura wolle sie damit signalisieren: „Bitte beruhigt die Studierenden. Es ist okay, wenn die Polizei über den Campus geht.“
Fotos: Ingo Kramarek auf Pixabay / Richard Fisher auf Flickr
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