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  • Universität Leipzig und Freistaat lockern Corona-Maßnahmen

    Der Freistaat Sachsen und die Universität Leipzig haben eine erste Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus bekanntgegeben. Vorlesungen werden auch nach dem 4. Mai digital stattfinden.

    Ab dem 4. Mai werden einige ausgewählte, kleine Präsenzveranstaltungen an der Universität Leipzig wieder stattfinden. Die Auswahl wird in Abstimmung mit den Dozierenden der Prorektor für Bildung, Thomas Hofsäss treffen. Das geht aus einer Mitteilung der Universität hervor, die als Reaktion auf die vom Freistaat Sachsen beschlossenen Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens veröffentlicht wurde.

    Zudem soll es ab dem 21. April wieder möglich sein, kontaktlos Bücher aus Magazin und Freihandbereich der Bibliotheken auszuleihen. Dies betrifft nur die Bibliotheca Albertina, die Campus-Bibliothek, die Bibliothek Medizin- und Naturwissenschaften, die Bibliothek Erziehungs- und Sportwissenschaft sowie die Bibliothek Veterinärmedizin.

    Die Bibliothek der Rechtswissenschaft wird für 250 Examenskandidierende geöffnet werden, die in zwei Slots von maximal 150 Personen die Bibliothek betreten dürfen. Studierende, deren Abschlussarbeit von Laborarbeit abhängt, sollen ebenfalls ab dem 21. April wieder Zugang erhalten.

    Große Veranstaltungen und klassische Vorlesungen sollen weiterhin im digitalen Format angeboten werden.

    Der Freistaat hat am 17.  April die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert. Es ist ab dem 20. April wieder erlaubt, ohne triftigen Grund die eigene Wohnung zu verlassen. Dies allerdings nur allein, mit Mitgliedern des eigenen Haushalts oder einer einzigen Person außerhalb des eigenen Haushalts. Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung – also nicht unbedingt einer Maske, sondern auch beispielsweise eines Schals – im öffentlichen Nahverkehr und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften verpflichtend.

    Die neuen Regeln in Sachsen gelten bis zum 3. Mai.

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