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    Verlorene Nebenjobs und fehlende staatliche Unterstützung stellen Studierende vor existenzielle Schwierigkeiten. Wir haben Tipps, wie man Corona dennoch finanziell übersteht.

    „Kein Studium darf an Geldmangel scheitern“ – so lautete Ende April die Forderung von 15 forschungs­starken Universitäten, darunter auch die Universität Leipzig, gemeinsam mit dem freien Zu­sammenschluss von Studie­rendenschaften (fzs). Von staat­licher Seite wurde Studie­ren­den seitdem nur die Möglich­keit eines zinslosen Darlehens zugesagt. Dabei sind viele von finan­ziellen Engpässen betroffen, etwa durch verlorene Nebenjobs oder weil die Unterstützung ihrer Eltern wegfällt, da sie selbst unter finanziellen Schwierig­kei­ten leiden. Wir haben drei Mög­lich­kei­ten abseits des Darlehens ge­sammelt, wie Studierende Exis­tenz­be­drohungen abmil­dern können.

    Miete nicht zahlen

    Private Mieter*innen genießen bis zum 30. Juni Kündigungs­schutz, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen können. Ebenso können Telefon- und Internet­rechnungen unbezahlt bleiben. Dennoch sollte man nicht einfach aufhören zu zahlen, sondern Vermieter*innen Bescheid geben. Dabei muss man nach Gesetz auch begründen, weshalb man die Zahlungen einstellt. Wichtig: Mietrückstände müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre nachgezahlt werden.

    Bafög-Härtefallantrag

    Wenn man bereits Bafög bezieht, kann man einen Härtefallantrag stellen. Härtefall­zuschüsse werden zum Beispiel gewährt, wenn die Ausübung eines Nebenjobs aufgrund von Kindererziehung nicht mehr möglich ist. Das betrifft auch Studierende mit Kindern, die im Moment zuhause betreut werden müssen. Besondere Chancen haben Studierende, die kurz vor dem Studienabschluss stehen. Der Staat sieht hier mehr Hilfsbedürftigkeit, weil der Schaden eines Studienabbruchs größer wäre als zu Beginn des Studiums. Falls sich die finanzielle Lage der Eltern akut verschlechtert hat, können Betroffene außerdem einen Aktualisierungsantrag stellen. Dabei wird bei der Berechnung des Bafög-Satzes das aktuelle Einkommen der Eltern im Gegensatz zum Einkommen des vorletzten Kalenderjahres beachtet, wie es in der Regel der Fall ist.

    Wohngeld beantragen

    Wer keinen Anspruch auf Bafög hat, kann (und konnte auch vor Corona) Wohngeld beantragen. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden, der Antrag ist in der Regel jedoch recht aufwändig. Wenn man unsicher ist, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, sollte man es dennoch probieren: Gerade Studierende haben gute Chancen auf Gewährung. Auch ausländische Studie­rende können Anspruch auf Wohngeld haben. Die För­derung wird immer für ein Jahr ausgezahlt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Diesem muss der Bafög-Ablehnungsbescheid unbedingt beigefügt werden.

    Grafik: Theresa Moosmann

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