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  • Landtag verlängert Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester

    Sächsische Studierende können bis zu zwei Semester länger Bafög erhalten. Das Studentenwerk Leipzig empfiehlt, noch im Dezember einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen.

    Die Regelstudienzeit wird in Sachsen pandemiebedingt um bis zu zwei Semester verlängert. Das hat der Sächsische Landtag heute auf Antrag der Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Damit einher geht auch eine Verlängerung des Anspruchs auf Bafög um bis zu zwei Semester, wie das Studentenwerk Leipzig bestätigt. Die Verlängerung der Regelstudienzeit funktioniert durch eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, die rückwirkend zum 1. April in Kraft tritt. Pro Pandemie-Semester wird die Regelstudienzeit der Studierenden um ein Semester verlängert. Das heißt, dass beispielsweise Studierende im siebten Semester auch im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 Anspruch auf Bafög haben. Die Regelstudienzeit von Erstsemestern ist ein Semester länger.

    Das Sächsische Wissenschaftsministerium kann zudem verordnen, dass diese Regelung auch auf alle kommenden Semester angewendet wird, die wegen der Pandemie nicht wie üblich stattfinden konnten. Dementsprechend würde sich auch der Bafög-Anspruch verlängern.

    Wichtig ist, dass Studierende, die eine Nichtanrechnung des Sommersemesters bei ihrer Hochschule beantragt haben, die Aufhebung dieser Nichtanrechnung beantragen. Ansonsten wird ihre Regelstudienzeit nicht um dieses Semester verlängert.

    Studierende, deren Bafög-Antrag im Oktober abgelehnt wurde, weil sie ihre Förderungshöchstdauer überschritten haben, können sich also an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, um den Antrag erneut überprüfen zu lassen. Das Studentenwerk empfiehlt zudem Studierenden, die bislang keinen Bafög-Antrag gestellt haben, das noch im Dezember zu tun, um den Anspruch auf Förderung im Dezember nicht zu verlieren.

    Der Leistungsnachweis (Formblatt 5), der im fünften Semester erbracht werden muss, ist einmalig und muss nicht bei einem Bafög-Antrag zum Beispiel im siebten Semester erneut erbracht werden.

    Weitere Details zur Entstehung der Änderung und zur Umsetzung durch die Leipziger Hochschulen wird es in der Januar-Ausgabe von luhze geben.

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