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  • Leipziger Studierende können Prüfungen wieder annullieren lassen

    Spätestens mit dem erneuten Lockdown stellt die nahende Prüfungsphase für Studierende eine große Herausforderung dar. Die Hochschulen in Leipzig gestehen ihnen dabei unterschiedlich Rechte zu.

    Studierende der Universität Leipzig sollen auch in diesem Semester nicht bestandene Prüfungsversuche im Krisenfall annullieren lassen können. Der Senat beschloss Anfang November, diese flexible Regelung den Fakultäten zu empfehlen. Ein Krisenfall liegt vor, wenn „Prüfungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Verpflichtung oder anderweitiger Tatsachen in den universitären Räumlichkeiten nicht in Präsenz durchgeführt werden können.“ Mit dem harten Lockdown in Sachsen stellte das Rektorat den Krisenfall vergangene Woche fest.

    Anfang Januar 2021 sollen Studierende nähere Informationen von ihren Fakultäten bekommen. In diesen wird und wurde bereits eine sogenannte Manteländerungssatzung (MÄS) beschlossen. Damit können auf Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes bestehende Prüfungsordnungen außer Kraft gesetzt werden. Dazu gehören etwa die Legalisierung alternativer Prüfungen, Bedingungen für Präsenz- und Video-Prüfungen sowie Ergänzungen oder Änderungen der Prüfungsordnungen. MÄS werden vom Rektorat ausgearbeitet und müssen, um in einer Fakultät zu gelten, von der jeweiligen Studienkommission und dem Fakultätsrat beschlossen werden.

    Der finalen Fassung ging einiges Ringen zuvor. Das Rektorat veröffentlichte Mitte Oktober einen ersten Entwurf, den der Studierendenrat (Stura) wegen ausbleibender Erleichterungen kritisierte. So war etwa von einer Annullierung nicht bestandener Prüfungsversuche noch keine Rede. Nach ihrer Einschätzung behandle das Rektorat ein Studium unter Corona-Bedingungen rechtlich gesehen genauso wie ein Studium vor der Pandemie. „Begründet wird dies von der Universität unter anderem mit hybriden Lehrformaten und einer besseren Semestervorbereitung“, heißt es in einer Pressemeldung. Dabei werde auch dieses Wintersemester „außergewöhnlich“, prognostizierte Paul Reinhardt, Referent für Hochschulpolitik im Stura. Der Stura empfahl den Studienkommissionen, die MÄS abzulehnen oder nur mit Änderungsvorschlägen des Stura zu beschließen.

    Laut dem Pressesprecher der Universität Carsten Heckmann gehe es der Hochschulleitung vor allem um nachhaltige und rechtssichere Regelungen, die den Studierenden entgegenkommen und nicht semesterweise neu justiert werden müssen. Das Rektorat habe die Manteländerungssatzungen intensiv auch mit dem Stura diskutiert. Zudem habe das Rektorat zu keiner Zeit Erleichterungen abgelehnt, sondern diese verhältnismäßig ausgestaltet. „Beschwerden über Prüfungshemmnisse liegen nicht vor“, so Heckmann.

    Rechtliche Bedenken sind bei der Ausgestaltung von Freiversuchsregelungen laut Falk Lange, dem Pressesprecher des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, unbegründet, so lange die Regelungen auf dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz beruhen. Er verweist auf die in Sachsen geltende Hochschulautonomie: „Diese gibt den Hochschulen die nötige Flexibilität auf besondere Situationen, wie aktuell eine Pandemie, zu reagieren.“

    Schließlich lenkte das Rektorat doch noch ein und fügte nach dem Senatsbeschluss vom 10. November die Freiversuchsregelung der MÄS hinzu. In letzter Instanz entscheiden jedoch die Fakultäten, ob sie die neue Vorlage umsetzen.

    Ein Blick auf die anderen Hochschulen Leipzigs zeigt: Einheitliche Regelungen innerhalb einer Hochschule sind möglich. So werden an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) nicht bestandene Prüfungen automatisch annulliert und der*die Student*in kann die Prüfungsleistung im selben Versuch erneut ablegen. Die Hochschule für Musik und Theater kommt ihren Schüler*innen noch weiter entgegen: Hier können Studierende ohne gesonderte Erklärung entscheiden, ob sie Ergebnisse einzelner Prüfungsleistungen annehmen oder nicht – unabhängig davon, ob diese bestanden wurden oder nicht.

    Titelbild: Pixabay

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