Entlastungen für Studierende während der Prüfungsphase
Neue Regelungen sollen die Prüfungsphase für die Studierenden der Universität Leipzig erleichtern. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Für Studierende der Universität Leipzig gelten dieses Semester Sonderregelungen in der Prüfungsphase. Das Rektorat setzte bereits im Dezember flexiblere Regelungen in Kraft, dazu gehört unter anderem, dass Studierende nicht bestandene Prüfungen annullieren lassen können. Anfang Januar folgten nun weitere Informationen der einzelnen Fakultäten, die mit der sogenannten Manteländerungssatzung (MÄS) beschlossen wurden.
Die neuen Sonderregelungen sind vor allem darauf ausgerichtet, die Studierenden zu entlasten. So soll keine Situation entstehen, die zu einer Exmatrikulation oder einem Studienabbruch führen kann. Dazu gehört die Regelung, die es Studierenden erlaubt, eine nicht bestandene Prüfung zu annullieren, solange kein Täuschungsversuch vorliegt. Weitere Regelungen, die ein reibungsloses Bestehen des Semesters gewährleisten sollen, sind die Aussetzung von Fristen für Wiederholungen von Prüfungen sowie die Möglichkeit, sich das Semester nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen zu lassen. Die Studierenden können für eine Nichtanrechnung ab dem 1. April einen Antrag stellen. Zusätzlich wurden für viele Prüfungen verlängerte Abgabefristen von einem Monat erlassen. Des Weiteren gilt, dass Praktika, die aufgrund der Pandemie nicht vollständig absolviert werden, trotzdem anerkannt werden können.
Klausuren werden im Regelfall nicht in Präsenz abgehalten und finden stattdessen in digitaler Form statt. Vom Pressesprecher der Universität Leipzig, Carsten Heckmann heißt es dazu: „Es gibt also aktuell keine Präsenzprüfungen und -lehrveranstaltungen. Ausnahmen sind Staatsprüfungen des Justizprüfungsamtes, die aber nicht von der Universität Leipzig verantwortet werden.“ Anstelle von Präsenzklausuren treten in den meisten Fällen eine elektronische Prüfungsleistung, also eine Online-Klausur, oder eine Online-Videoprüfung in Form einer mündlichen Prüfung, Präsentation oder eines Referats.
Was es bei einer Online-Videoprüfung zu beachten gilt, wird unter anderem in der MÄS der Philologischen Fakultät erläutert. Studierende sollten ihren Personalausweis, Studienausweis oder Führerschein bereithalten, um sich auszuweisen. Die Studierenden müssen zu Beginn außerdem versichern, dass sie keine unerlaubten Hilfsmittel benutzen und sich keine weiteren Personen im Raum befinden. Für den Fall, dass die Technik streikt, hält die MÄS fest, dass mindestens ein Versuch zur Fortsetzung der Prüfung unternommen werden muss. Die durch eine Störung verlorene Zeit wird an die Prüfung gehängt. Sollte sich eine Störung als hartnäckig erweisen, wie wiederholte Internetausfälle, kann die Prüfung abgebrochen und ein neuer Termin eingeräumt werden. Wenn bereits Teilergebnisse vorliegen, werden diese nicht für die Note angerechnet. Im Falle eines Prüfungsabbruchs, ohne wichtigen Grund von Seiten der Studierenden, wird das als Prüfungsrücktritt gewertet. Es empfiehlt sich also, vor jeder Online-Prüfung die Technik und Internetverbindung genau zu prüfen und dafür zu sorgen, dass ungestört gearbeitet werden kann.
Titelfoto: Pexels
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