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  • Lehrbücher unter der Lupe

    Im Rahmen des Thema-Ressorts haben wir uns in der Januar-Ausgabe mit Wissen auseinandergesetzt. Im dritten Teil der Serie geht es darum, wer eigentlich bestimmt, welches Wissen in Schulbüchern steht.

    Im 21. Jahrhundert ist die Fülle an digitalen Medien­angeboten sehr groß. Handschriftliche Briefe wurden von E-Mails in den Schatten gestellt und Informationen wer­den vermehrt bequem ge­googelt. Auch wenn viele Schü­ler­*innen und Lehrer*innen sich eine Digitalisierung an Schulen wünschen, bleibt diese bei Lehrbüchern vorerst aus.

    Obwohl über die Jahre bei dem*der einen oder anderen Lehrer*in eine große Sammlung an sekundären Materialien, sprich an Schüler*innenarbeiten oder Erwartungsbildern, an­gehäuft werde, gebe es eine Tendenz dazu, das Schulbuch wieder vermehrt zu nutzen, erklärt Geschichtslehrer Tobias Schmitt vom Friedrich-Arnold-Brockhaus Gymnasium Leipzig. Auch bei seinen Kolleg*innen ist das Lehrbuch zentrale Unter­richtsbasis. „Die Texte im Lehrbuch sind gut und um­fassend“, findet Schmitt.

    Dass Lehrer*innen allgemein mit unterschiedlichen Medien ar­beiten, liegt laut ihm an der persönlichen Sicht auf die Ar­beits­materialien. „Leider unter­scheiden sich die einzelnen Ver­lage in ihrer Qualität doch teilweise erheblich“, kritisiert er. Der Umfang und Inhalt der Texte von Westermann seien laut Schmitt für jüngere Klassen recht anspruchsvoll, während die Texte und Quellen von Cornel­sen gut an die Oberstufe ange­passt seien. Unter­schiede in den Lehr­werken könnten dadurch zustande kommen, dass die jeweiligen Autor*innenteams der Verlage die Lehrplan­vorlagen in­di­viduell interpretieren.

    Die Autor*innen sind Lehrer­*innen der jeweiligen Schulstufe und eines Faches eines Bundes­landes sowie wis­sen­schaftliche und didaktische Mitarbeiter­*innen. Ein Verlag fragt für das Autor*innenteam gezielt Lehrer­*innen an, greift auf Lehrer­*innen im Ruhestand zu­rück oder wählt Bewerber*innen aus. Es werden Konzepte, Themen und Inhalte erarbeitet, die sich immer an den bundes­land­spezifischen Lehrplänen orien­tieren müssen. Diese erar­beitet das jeweilige Kultus­ministerium im Vorfeld. Schul­bücher werden von den Verlagen laufend aktua-lisiert. Durch die finanziellen Gegebenheiten der Schulen kann die Schul­buchausstattung nicht regel­mäßig erneuert wer­den. Des­wegen sind Schul­bücher in Deutschland durch­schnittlich acht bis zehn Jahre in Gebrauch. Die Schüler*innen arbeiten dadurch mit veralteten Lehr­materialien, obwohl den Verlagen neuere Versionen vorliegen.

    Seit 2017 besteht, bis auf die Fächer Ethik und Religion, keine Zulassungspflicht für Schul­bücher, wodurch die Lehr­pläne als oberstes Gebot fungieren. „Da Schulmedien­verlage an die Vorgaben der Kultusminister der Bundes­länder gebunden sind, lebt man auch mit den politischen Neuausrichtungen im jewei­ligen Bundesland“, erklärt Kati Baudisch, die Außendienst­beraterin des Ernst­-­­Klett­-Ver­lags. Bei neuen Aus­rich­tungen der Bildungs­inhalte, etwa einer Neuent­wicklung des Lehrplans, besteht die Not­wendigkeit, die bereits laufen­den Arbeiten an einer Schul­buchreihe neu zu überdenken. So auch im Jahr 2019.

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