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  • Kein Protest im Zeichen des Friedens

    Zum zweiten Mal versammelte sich die Bewegung Querdenken in großem Maße in Leipzig Anfang November. Diesmal wollten die Stadt und Polizei einen bessern Umgang finden – eine Analyse.

    Wenn man Hippies, Nazis und besorgte Bürger*innen mit Kerzen durch die Innenstadt ziehen sieht, dann kann es sich in Leipzig eigentlich nur um eine Veranstaltung von Querdenken handeln. Am 06. November, rund ein Jahr nach ihrer ersten großen Demonstration 2020 in Leipzig, versammelten sich rund 1.000 Teilnehmer*innen zu einer Kundgebung der Bürgerbewegung Leipzig unter dem Motto „Freiheit, Gleichheit, Solidarität“ auf der Opernseite des Augustusplatzes.

    Anknüpfen sollte die Demonstration wie bereits 2020 an die friedlichen Montagsdemonstrationen von 1989. Ziel war deshalb erneut der Gang über den Ring, welchen sie ein Jahr zuvor durch gewaltvolle Einwirkung auf polizeiliche Einsatzkräfte erzwungen hatten. Im Vorhinein kündigte Olaf Hoppe, Pressesprecher der Polizei Leipzig an, dass dieser symbolische Gang über den Ring in diesem Jahr um jeden Preis verhindert werden sollte. Dies gelang den rund 1.500 Polizist*innen, welche im Leipziger Stadtzentrum im Einsatz waren, obgleich eine im Aufzug ähnliche Demonstration auch in diesem Jahr nicht verhindert wurde. Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamts Leipzig nannte im Interview mit luhze diesen Aspekt eigentlich als klares Ziel der polizeilichen Maßnahmen: „In diesem Jahr drängte sich der Umgang mit den Personen in den Vordergrund, welche außerhalb der im Vorfeld angezeigten Versammlungen einen unzulässigen Aufzug generieren könnten beziehungsweise solche blockieren würden.“ René Loch, der als Journalist auf Demonstrationen schon viele Veranstaltungen von Querdenken besucht hat, versteht das Unverständnis aus linker Perspektive, schätzt aber auch den Umgang mit Teilnehmenden als sehr herausfordernd für die Polizei ein. Der teilweise schwer abschätzbare Verlauf von Querdenken-Demonstrationen verlange von der Polizei „ein Verhindern in alle Richtungen“. Trotzdem hat er das Gefühl, dass die Polizei im Vergleich zu 2020 weitaus härter durchgegriffen hat: „Der Einsatz von Pfefferspray geschah in meiner Wahrnehmung öfter als es eigentlich nötig war, wenn es denn überhaupt sein muss.“

    Bereits vor dem Betreten der Kundgebung nahm die Polizei 24 Personen in Gewahrsam, die sich nach eigenen Angaben dem rechten Spektrum zuordneten. Loch beschreibt, dass er die Stimmung der Querdenker*innen gegenüber Journalist*innen und dem Gegenprotest in diesem Jahr als weniger aggressiv empfand. Friedlich blieben sie jedoch nicht: Bei Einbruch der Dämmerung boten sich Beobachter*innen bedrohliche Szenen, als eine Person aus dem Milieu der Querdenker*innen einem Polizisten Reizgas unter das Gesichtsschild sprühte und mehrere Hundert Menschen es schafften die Absperrung zur Gottschedstraße zu durchbrechen. Neben über 600 Ordnungswidrigkeiten und Verstößen gegen die Sächsische Corona Schutzverordnung wurden bislang 48 Ermittlungsverfahren gegen 43 Personen eingeleitet, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.

    Loch möchte sich keine Prognosen über die Zukunft der Querdenken-Bewegung in Leipzig anmaßen, dafür habe sich die Zusammensetzung und das Auftreten der Bewegung in den letzten anderthalb Jahren einfach zu oft verändert. Zwar würden gerade weniger Menschen für Querdenken auf die Straße gehen, aber diejenigen, die dabei bleiben würden sich so stark radikalisieren, dass die Dynamiken auf Dauer nur schwer abzuschätzen sind. Loch denkt dabei an die Ermordung eines Tankstellenwartes durch einen Maskenverweigerer und Brandanschläge auf Impfzentren.

    Oberbürgermeister Burkard Jung positioniert sich in einer Pressemitteilung vom 08. November klar gegen Querdenken. Darin verurteilt er die Bewegung als antidemokratisch und hebt besonders die Gefahr der fehlenden „Berührungsängste zur radikalen Rechten“ hervor. Auf die Frage, wie die Stadt Leipzig in Zukunft mit Veranstaltungen von Querdenken umgehen möchte, verweist Loris auf den achten Artikel des Grundgesetztes: Das Demonstrationsrecht sei ein für die Demokratie besonders wichtiges Freiheitsrecht, welches allen Bürger*innen die Möglichkeit gebe ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu äußern – dies gelte auch für Versammlungen der Querdenker*innen. Auch Loch schließt sich diesem demokratischen Ideal an: „Demoverbote sollten, wenn dann von der Zivilbevölkerung, beispielsweise durch Blockaden oder Gegenproteste bewirkt werden.“ Wenn es um den Umgang mit Demonstrationen von Antidemokrat*innen geht, ist also letztendlich auch die Zivilbevölkerung in der Verantwortung – dann aber ohne Schlagstöcke und Pfefferspray.

     

    Foto: René Loch

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