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  • Corona verhindert erneut ein „normales“ Semester

    Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften fordert Nachteilsausgleich für Studierende wegen der erneuten Umstellung auf Online-Lehre.

    Seit dem 10. Dezember steht fest, dass es für das laufende Semester wieder eine Verlängerung der Regelstudienzeit in Sachsen geben wird. Diese Verordnung brachte das Wissenschaftsministerium, wegen der erneuten Umstellung des Unibetriebes auf Online-Formate, auf den Weg. Wie auf der Website der Universität Leipzig zu lesen ist, hatte diese entschieden, dass alle Lehrveranstaltungen zwischen dem 13. Dezember und dem 9. Januar online stattfinden. Ausnahmen bildeten unter anderem Labortätigkeiten. Auch die Bibliotheken und PC-Tools konnten weiterhin genutzt werden. In beiden Fällen müssen auch Genesene und Geimpfte einen negativen Test vorweisen. Es soll bis zum 21. Januar verstärkt auf digitale Lehre gesetzt werden. Außerdem wird das Einhalten der 3G-Regeln, der Maskenpflicht und des Mindestabstandes stärker geprüft. Laut Website der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) sind deren Fakultäten dazu angehalten, alle Veranstaltungen, bei denen eine vollständige Präsenzlehre nicht zwingend notwendig ist, als Hybrid- oder Online-Variante umzusetzen.

    Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit wurde eine der Forderungen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) erfüllt. Diese setzt sich seit Beginn der Pandemie für Ausgleichsregelungen für die Studierenden ein. Dies geschieht sowohl bundesweit in Zusammenarbeit mit anderen Studienvertretungen als auch auf Landesebene und zur Unterstützung einzelner Studierendenräte.

    Schon zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 forderte die KSS konsequentere Kontrollen und strengere Regeln, um den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. „Unsere Hilferufe wurden jedoch nicht beziehungsweise jetzt viel zu spät gehört und nun passiert, was wir alle verhindern wollten – zurück zu fast ausschließlich digitaler Lehre“, heißt es von der Sprecherin Sabine Giese in der Pressemitteilung der KSS vom 2. Dezember. Es wird kritisiert, dass die Regelungen ohne Rücksprache mit den Betroffenen beschlossen wurden. In Zukunft, so fordert die KSS, sollen Studierende und Lehrende in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Durch die steigenden Infektionszahlen sei es wichtig die Präsenzlehre durch 2G-Regelungen sicherer zu gestalten und digitale Alternativen zu ermöglichen. Außerdem haben viele Studierende erneut mit Depressionen und Vereinzelung zu kämpfen. Deswegen wird wieder eine Freiversuchsregelung angestrebt. Auch der Student_innenRat der Universität Leipzig und der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften fordert eine Nicht-Anrechnung von Prüfungsversuchen. An der HTWK wurde bereits letztes Semester für das aktuelle Semester beschlossen, dass alle nicht bestanden Prüfungen im selben Versuch wiederholt werden können. An der Universität Leipzig wurde dieser Vorschlag abgelehnt. Eine einheitliche Regelung scheint es also nicht zu geben.

    Mit der Regelstudienzeitverlängerung ist ein erster Schritt für die Entlastung der Studierenden getan worden. Klar ist allerdings noch nicht, ob dies nicht für viele Studierende zu spät kommt. Denn auch das Recht auf Bafög gilt dadurch ein Semester länger, doch noch ist nicht geklärt, ob sich der Antrag auch rückwirkend stellen lässt. Im Gespräch mit der Staatssekretärin und der Landesrektor*innenkonferenz wurde der KSS gegenüber diese Möglichkeit jedoch in Aussicht gestellt. Dies wäre besonders für Studierende wichtig, die wegen Corona ihre Nebenjobs beispielsweise in der Gastronomie verloren haben.

    Foto: Archiv

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