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  • Pressemitteilung: #luhzeprozess abgesagt

    Immobilienfirma United Capital lässt kurz vor Verhandlungsbeginn alle Ansprüche gegen Hochschulzeitung luhze fallen.

    Nachdem wir im Dezember über die Praktiken des Immobilienunternehmens United Capital auf dem Leipziger Wohnungsmarkt berichtet hatten, ging dieses gerichtlich gegen uns vor. Am Freitag (21. Januar) sollte das Landgericht Leipzig im Rahmen einer mündlichen Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren entscheiden, ob wir die betroffenen Passagen des Artikels zurücknehmen müssen. Genaueres dazu ist in unserer Pressemitteilung vom 15. Januar zu lesen.

    Am Donnerstagabend (20. Januar) teilten uns die Geschäftsführer von United Capital, Sven Schwarzat und Kevin Rader, in einer E-Mail mit, dass sie ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückziehen werden. Schwarzat und Rader wollen sich zudem bald in einem Gespräch mit uns austauschen. Das Gesprächsangebot werden wir annehmen.

    Freitagmorgen (21. Januar) bestätigte das Landgericht Leipzig offiziell, dass die Kanzlei von United Capital die Rücknahme ihres Antrags ans Gericht übersandt hatte. Damit ist klar: United Capital muss für alle angefallenen Kanzlei- und Gerichtskosten selbst aufkommen. Wir sind erleichtert, dass auf unseren Verein keine Kosten zukommen und unser ehrenamtliches Projekt weiter bestehen kann. Wir werden weiterhin kritisch und unabhängig über das Thema Mieten und Wohnen in Leipzig berichten.

    Wir werten die Rücknahme des Antrags, woraus die Absage der mündlichen Verhandlung folgte, als Bestätigung dafür, dass United Capital mit ihrem juristischen Vorgehen gegen luhze im Wesentlichen eins erreichen wollte: dass wir Teile unserer Berichterstattung über ihre Geschäftspraktiken so schnell wie möglich zurücknehmen. Die Abmahnung, die uns in der Nacht auf Heiligabend per Mail erreichte, die Fristen, die uns die Kanzlei von United Capital über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel setzte, und der unverhältnismäßig hoch angesetzte Streitwert von 25.000€ (50.000€ für eine mögliche Hauptsachenverhandlung) ergänzen aus unserer Sicht das Bild eines Einschüchterungsversuchs.

    In den vergangenen Wochen haben wir uns neben Arbeit und Studium durchgängig mit diesem Rechtsstreit beschäftigt, uns Anwälte gesucht und mit zahlreichen regionalen und überregionalen Medien, Politiker*innen und NGOs gesprochen, die großes Interesse an dem Fall gezeigt haben und nach wie vor zeigen. Nebenbei produzierte die Redaktion die Januarausgabe, die am 24. Januar erscheint. Diese Doppelbelastung – immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass dies unsere letzte Ausgabe sein könnte – fällt gerade langsam von uns ab.

    Wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen und Journalist*innen, die über den Fall berichtet haben. Besonderer Dank gilt unseren Anwälten Dr. Jonas Kahl und Thomas Busch von Spirit Legal.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei konkreten Rechercheanliegen können wir Kontakte vermitteln und Informationen zum Sachverhalt bereitstellen.

    Ansprechpartnerin:
    Luise Mosig
    Vereinsvorsitzende
    presse@luhze.de

    Ansprechpartner für juristische Belange:
    Dr. Jonas Kahl
    Thomas Busch
    Spirit Legal Rechtsanwälte
    info@spiritlegal.com
    +49 341 39297890

     

    Foto: Johannes Rachner

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