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  • Die scheinbare Freiheit

    Unser Maithema Pressefreiheit ist zwar im Grundgesetz verankert, dennoch gibt es immer wieder Versuche, sie zu untergraben. Wir schauen, wie Pressefreiheit in der DDR definiert wurde.

    Die Worte Pressefreiheit und DDR lassen sich eher schwer miteinander verbinden. Ein Blick in die Vergangenheit lässt erahnen, wie anders die Presse noch vor dreißig Jahren in Leipzig und in ganz Ostdeutschland gearbeitet hat.

    „Das grundlegendste Charakteristikum ist nun mal, dass die Presse nicht frei war“, stellt Alexander Leistner klar. Der wis­senschaftliche Mitarbeiter am In­stitut für Kulturwissenschaften der Uni Leipzig ist selbst ein „Kind der DDR“, war er doch erst elf, als die Mauer, die Deutschland teilte, fiel. Zu Zeiten der DDR habe praktisch nur staatliche Presse existiert, die durch eine starke Zensur beeinflusst wurde, erklärt Leistner. Auch der MDR setzte sich bereits in seinem Artikel „Kontrolle und Zensur – Presse in der DDR“ mit dem Thema auseinander und berichtete von Presse­informationen, die mehr­mals wöchentlich vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats direkt an die Redaktionen gingen, mit genauen Vorgaben zur Behandlung der aktuellen Themen. Diese „Informationen“ galten sowohl für Zeitungen, Rund­funk als auch Fernsehen. Durch die Vergabe und dem möglichen Entzug von Lizenzen konnte das zuständige Presseamt direkten Einfluss auf die Presselandschaft nehmen.

    Dass Zensur existierte, war gemeinhin in der Bevölkerung bekannt, erläutert Leistner. Die Familie Leistner war selbst eher oppositionell geprägt. „Die offizielle Tageszeitung wurde bei uns zum Tapezieren genutzt, nicht zum Lesen“, erinnert er sich. Abseits des propagandistisch geprägten Leitweges existierten nebenbei viele Untergrundmedien, die jedoch immer damit rechnen mussten, strafrechtlich verfolgt zu werden. Leistner merkt an, dass es in der DDR nicht möglich war, einfach mal in einem Laden zu drucken, was man wollte. Es seien sogar Drucker aus Westdeutschland geschmuggelt worden, um die Regeln zu umgehen.

    Meinungsfreiheit war Bestandteil der DDR-Verfassung. Doch der MDR analysiert hierbei, dass der Zusatz, jeder Bürger dürfe sich „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ frei äußern, Platz für eine indirekte Knebelung und Einschränkung geboten habe. Die Grundsätze der Verfassung beinhalteten dabei unter anderem die Anerkennung der führenden Rolle der SED, sowie die Befolgung der Gesetze des Staates. Um zu gewährleisten, dass die eigene Meinung auch der Leitlinie der Partei entsprach, wurden westliche Medien als Propaganda „enttarnt“. „Die DDR betrieb eigene Aufklärungsformate wie den „Schwarzen Kanal“, in denen ein ganz eindeutiges Bild von Westdeutschland gezeichnet wurde“, führt Leistner weiter aus. Schon die Ausbildung zur*zum Journalist*in wurde an der Karl-Marx-Universität stark reglementiert, um die entsprechende Linientreue zu gewährleisten.

    Die Nachwirkungen der DDR-Presse sind auch heute noch spürbar. „Die Überführung der unfreien in die freie Presse ist durch das Aufkaufen der Verlage durch westdeutsche Medienhäuser eher suboptimal gelaufen“, erläutert Leistner. „Das hat sich definitiv auf das Spektrum der Meinungsvielfalt und ostdeutsche Perspektiven ausgewirkt.“

    Foto: Armin Kühne

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