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  • Wie komme ich an meine 200 Euro?

    Die lang versprochene Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen ist da. Doch wie kannst du sie beantragen? Und wie unbürokratisch ist die Antragsstellung wirklich?

    Endlich! Nachdem das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, kann die staatliche Finanzspritze ab heute beantragt werden. Damit sollen Studierende und Fachschüler*innen angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten eine Entlastung von einmalig 200 Euro erhalten. Seit Mitte Februar ist hierfür das Online-Portal einmalzahlung200.de abrufbar. Dort soll die Antragsstellung nun abgewickelt werden können. Wann das Geld dann aber auf den Konten der Beantragenden landet, ist weiterhin unklar.

    Mehr bürokratische Hürden als gedacht

    Viele Studierende hierzulande sind nicht erst seit gestern knapp bei Kasse. Aus Zahlen des Statistischen Bundesamts geht hervor, dass schon 2021 jede*r dritte Studierende als armutsgefährdet galt. 200 Euro sind für die Betroffenen meist weniger als eine Monatsmiete und können oft nicht einmal die nächste Nebenkostenabrechnung decken. Nun monatelang darauf warten zu dürfen und mit einem Antragsverfahren konfrontiert zu werden, ist für viele frustrierend. „Die Ankündigung, dass es nur 200 Euro sein werden, hat uns bereits enttäuscht. Dass nun aber ein Online-Antragsportal genutzt werden soll, schockiert uns“, so Rahel Schüssler, Vorsitzende des freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften (Fzs). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung begründete dies damit, dass den zuständigen Behörden nicht die Bankdaten aller Beantragenden vorliegen würden. Es ginge somit nicht anders, jedoch wird durch Anträge immer eine weitere bürokratische Hürde geschaffen.

    Umsetzung nicht datenschutzfreundlich 

    Datenschutzrechtlich ist die Onlineabwicklung ebenfalls bedenklich. Zum einen können die 200 Euro nur online beantragt werden, zum anderen wird dafür aber zwingend ein BundID-Konto benötigt –  ein Angebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, das bisher für Online-Behördengänge diente. Jurist und Datenschutzexperte Christian Aretz gibt gegenüber netzpolitik an, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung damit nicht mehr auf Freiwilligkeit basiere. Studierende und Fachschüler*innen, die das Geld oft dringend brauchen, müssen somit hinnehmen, dass eine beachtliche Menge persönlicher Daten alternativlos über BundID verarbeitet wird.

    Wie kannst du die Einmalzahlung beantragen?

    Generell gilt: Studierende und Fachschüler*innen, die zum 1. Dezember 2022 in Deutschland immatrikuliert, beziehungsweise an einer Ausbildungsstätte mit Sitz in Deutschland angemeldet waren, dürfen die Zahlung beantragen. Dies schließt auch ausländische Studierende mit ein, einzige Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland zum genannten Datum.

    Zuallererst solltest du dich um das BundID-Konto kümmern. Das wird zwingend benötigt, um deine Identität bei der Antragsstellung nachzuweisen. Erstellen kannst du dieses Konto beispielsweise mit einer persönlichen PIN, die im Online-Studienportal deiner Bildungseinrichtung hinterlegt ist. Ansonsten kannst du auch einen Personalausweis mit Online-Funktion oder ein persönliches Elster-Zertifikat dafür nutzen. Eine ausführliche Anleitung dafür findest du unter: einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen.

    Jetzt kannst du zur Antragsstellung übergehen. Hierfür rufst du auf einmalzahlung200.de die Option „Einmalzahlung beantragen“ auf und meldest dich mit deinem BundID-Konto an. Bestimmt hast du auch bereits eine E-Mail von deiner Universität, Hochschule oder Ausbildungsstätte bekommen, in der sich ein Zugangscode für die Beantragung der Einmalzahlung befindet. Diesen musst du nun auch im Online-Portal angeben. Danach füllst du nur noch das Antragsformular aus und sendest es ab.

    Unterstützung bei finanziellen Problemen

    Falls du in einer finanziellen Notlage bist, findest du unter keinmalzahlung200.de/wtf-was-du-jetzt-tun-kannst Informationen über zusätzliche Hilfsangebote. Mit der Plattform möchte ein breites Bündnis aus Fzs der Piratenpartei und weiteren politischen Hochschulgruppen sowie Studierendenvertretungen auf die mangelhafte Umsetzung der „Soforthilfe“ hinweisen und Unterstützung bieten. Darüber hinaus wurden, auf Bemühung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, Nothilfefonds sächsischer Studierendenwerke aufgestockt, um Härtefallmittel zu sichern und zu erweitern. Im Zuge dessen bietet das Studentenwerk Leipzig seit 6. März auch Freitisch-Gutscheine von 100 Euro für Mensen und Cafeterien an, um finanziellen Konflikten ein Stück weit entgegenzuwirken.

     

    Foto: privat

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