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  • Verzicht auf Sonderzeichen: Wie an Leipziger Hochschulen gegendert wird

    Das Bildungsministerium fordert den Verzicht auf Sonderzeichen in Verwaltungsdokumenten sächsischer Hochschulen. An der HTWK, Universität Leipzig und der HGB gibt es bereits einen Umgang damit.

    Ende September richtete sich Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft in Sachsen, in einem Brief an die Rektor*innen und Kanzler*innen sächsischer Hochschulen. Gegenstand seines Schreibens war die Verwendung gendergerechter Sprache an den Hochschulen. Gemkow fordert vor allem den Verzicht auf Sonderzeichen innerhalb eines Wortes im Bereich der Verwaltung und beruft sich auf das Amtliche Regelwerk. Besonders Ordnungen, Richtlinien und formale Dokumente, wie etwa Urkunden oder Stellenausschreibungen, sollen ohne Sonderzeichen formuliert werden. Dies sei notwendig, um die Rechtssicherheit und Eindeutigkeit der Dokumente zu garantieren und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Nichtsdestotrotz ist geschlechtergerechte Sprache laut Gemkow ein wichtiges Mittel, um die Anerkennung und Gleichstellung der Geschlechter sowie aller Geschlechtsidentitäten zu fördern.

    Seit einem Senatsbeschluss von 2021 wird an der Universität Leipzig in erster Linie die Doppelpunktschreibung empfohlen, um alle Geschlechtsidentitäten sprachlich zu berücksichtigen. Auf Anfrage lässt die Pressestelle der Universität Leipzig verlauten, dass die im Schreiben formulierten Vorgaben zukünftig vor allem in rechtsverbindlichen Dokumenten umgesetzt werden. Es gebe neben den Sonderzeichen noch andere Möglichkeiten der gendergerechten Sprache, und man sei auch weiterhin um eine entsprechende Sprache bemüht.

    Ähnlich verhält es sich bei der HTWK: Das Schreiben Gemkows beziehungsweise das Amtliche Regelwerk sind für die Hochschule verpflichtend, heißt es von Christian Zöllner, Leiter der Zentralen Kommunikation und Information. Man wolle außerdem die schuleigene Handreichung zur gendersensiblen Sprache noch einmal prüfen. Dort werden bereits Alternativen zu Sonderzeichen im Wortinneren genannt, um etwa die Barrierefreiheit zu wahren.

    Laut Meike Giebeler, Pressesprecherin der HGB, ist ein gendersensibler Sprachgebrauch in der internen sowie externen Kommunikation der Hochschule selbstverständlich, dessen Umsetzung sich nicht allein auf Sonderzeichen beschränke. „In diesem Sinne gibt es an der HGB keine ‚Beschlüsse oder Vorgaben zur Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren‘, auf die das Schreiben des Wissenschaftsministeriums abzielt, sondern eine gelebte, sich fortlaufend in Entwicklung befindliche Praxis“, heißt es von Giebeler.

     

    Titelbild: Pixabay

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