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  • Semesterbeitrag: „Es verbleibt noch eine Deckungslücke“

    Zum Sommersemester 2025 wird sich der Semesterbeitrag an der Universität und den staatlichen Hochschulen Leipzigs um zehn Euro erhöhen. Studierende fordern mehr Zuschüsse aus der Landespolitik.

    Am 22. November vermeldete das Studentenwerk Leipzig, dass es die Semesterbeiträge ab dem Sommersemester 2025 um 10 Euro anheben wird. Dann beträgt der Teilbetrag, der für die Mensen und Cafeterien und andere Leistungen des Studentenwerkes anfällt, 90 Euro. Zuletzt wurde er zum Sommersemester 2020 um fünf Euro erhöht. Seitdem blieb der Semesterbeitrag des Studentenwerks stabil bei 80 Euro. Davon entfielen bisher 11,20 Euro auf den Bereich der Sozialen Dienste und 68,80 Euro auf Mensen und Cafeterien. Zukünftig werden für letzteres 78,80 Euro pro Person eingeplant.

    Betroffen sind alle Studierende der Universität Leipzig, HTWK, HMT Leipzig, HGB, HHL Leipzig, iba Leipzig und BA Sachsen. Das Studentenwerk begründet die Notwendigkeit der geplanten Anpassung mit erhöhten Löhnen für Beschäftige der Mensen und Cafeterien und „sehr hohen Kosten für Wareneinsatz, Energie und Instandhaltung im Zusammenhang mit der Inflationsentwicklung.“

    „Eine Erhöhung bleibt eine Erhöhung“

    Zum August dieses Jahres wurden bereits die Preise in den Mensen des Studentenwerkes angehoben, um Preissteigerungen infolge der Inflation auszugleichen. Betroffen von der Anpassung sind vor allem Gäste und Angestellte, in geringerem Maße auch Studierende (Siehe Seite 2 der luhze-Herbstausgabe 2024, Anm. d. Redaktion). Man hätte sich nun aktiv gegen eine weitere Erhöhung der Mensa-Preise entschieden, die auch Studierende stärker betreffen würde, so Geschäftsführerin Andrea Diekhof in der Pressemitteilung des Leipziger Studentenwerks. Stattdessen werde der Solidarbeitrag erhöht.

    Nach dem Solidarprinzip sollen Beiträge für Mobilität und die Leistungen des Studentenwerkes für alle Studierenden möglichst niedrig bleiben, unabhängig davon, wie der*die Einzelne diese nutzt. Dieses System priorisiert die Teilhabemöglichkeit für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft. Zweitrangig ist dabei, wie viel die einzelne Person von einer Leistung – zum Beispiel dem Mensa-Betrieb – tatsächlich in Anspruch nimmt.

    „Eine Erhöhung bleibt eine Erhöhung, egal wo sie stattfindet“, findet Lena Maria Hepper, stimmberechtigtes Mitglied im Stura der HTWK. Den Ansatz, den Solidarbetrag zu erhöhen, heißt sie allerdings gut, weil die Hürden, die Mensa zu nutzen, sich durch die gleichmäßige Verteilung der Kosten nicht steigern würden. Zudem vermeide man so Diskussionen darüber, wie die Verteilung der angehobenen Mensakosten passieren sollte.

    Geschäftsführerin und Studierende wünschen mehr Zuschüsse vom Freistaat Sachsen

    Diekhof erklärte in der Pressemitteilung des Studentenwerks außerdem, dass sie sich für den sächsischen Doppelhaushalt 2025/26 eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Betrieb der Studentenwerke „entsprechend der Kostenentwicklung“ vom Freistaat wünscht. Trotz dem Anstieg der Beiträge verbleibe nämlich eine Deckungslücke, die auf anderem Wege kompensiert werden müsse.

    Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), der Zusammenschluss aller Studierendenräte im Freistaat Sachsen, hatte diesbezüglich bereits kurz nach der Landtagswahl im September an die Landespolitik appelliert. In ihrem Zehn-Punkte-Katalog  aus dem September heißt es, Studierendenwerke müssten „gut ausgestattet“ werden. Die Landesstudierendenvertretung forderte unter anderem eine „deutliche Erhöhung der Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke“ und ein neues Investitionsprogramm, um die flächendeckende Sanierung bestehender Wohnheime bis 2030 zu sichern. Stark steigende Mieten und die Inflation würden Studierende finanziell belasten, steht im Forderungskatalog. Außerdem hätten die Studentenwerke aufgrund der Gründung der Dualen Hochschule  weitere Standorte zu versorgen.

    Diesem Standpunkt verlieh die KSS in einer jüngeren Pressemitteilung am 28. November noch einmal Nachdruck. Dort heißt es, höhere Kosten würden die soziale Ungleichheit unter Studierenden steigern und die Landesregierung sei nun in der Pflicht, „die soziale Infrastruktur an den Hochschulen zu sichern.“ Außer Leipzig sind demnach auch die sächsischen Hochschulstandorte Freiberg, Mittweida, Chemnitz und Zwickau von Preisanpassungen der Studentenwerke betroffen.

    Hepper von der HTWK sieht den Freistaat Sachsen ebenfalls in der Verantwortung, die Studentenwerke mehr zu fördern. Studierende würden bereits unter der Inflation leiden und „mit steigenden Mieten kämpfen.“ Dabei beruft sie sich auf die Erhebung des European Union Statistics on Income and Living Conditions. Demnach waren im Jahr 2023 rund 35 Prozent der Studierenden armutsgefährdet, während der Bevölkerungsdurchschnitt bei etwa 14 Prozent lag. „Keinesfalls sollten also Studierende die Mehrbelastung tragen“, sagt Hepper.

    Titelbild: Pexels

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