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  • Mangelware Wohnraum: Kein Ausbau des Wohnheimangebots in Sicht

    Wieso ist trotz hoher Nachfrage nicht mit einer zeitnahen Erweiterung der Wohnheim-Kapazitäten in Leipzig zu rechnen? Ein Bericht aus der Winter-Ausgabe 2025.

    Rund 600 Studierende befanden sich zu Beginn des Wintersemesters auf der Warteliste für einen Wohnheimplatz. Paul Steinbrecher, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), spricht von bezahlbarem Wohnraum als „mit die wichtigste Forderung der Studierendenvertretung, die es überhaupt gibt“. Studierende würden derzeit rund 58 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen, sagt Steinbrecher. Leipzig hätte nach Berlin die deutschlandweit am stärksten steigenden Mietpreise, was Anlass sein sollte, den in Wohnheimen verfügbaren preisgedeckelten Raum auszubauen und zu sanieren.

    Wie aber ist überhaupt die Differenz zwischen studentischem Wohnraumbedarf und der Anzahl der verfügbaren Plätze in Leipzig entstanden? Das sächsische Wissenschaftsministerium verweist auf Sachsens Vorreiterrolle in der Unterbringungsquote in Wohnheimen: Sachsen belege bundesweit sogar Platz zwei mit einer Quote von rund 16 Prozent aller sächsischen Studierenden, die in Wohnheimen leben. Michael Mohr vom Studentenwerk Leipzig erläutert hierzu den historischen Entstehungsprozess von Wohnheimen: Die hohe Unterbringungsquote gehe unter anderem auf die Tatsache zurück, dass die sächsischen Studentenwerke, die erst mit der Wende in dieser Form gegründet wurden, in den neunziger Jahren viele Wohnheime übernommen und saniert hätten. Allerdings sei die Statistik teilweise irreführend, da besonders in Leipzig angesichts der steigenden Studierendenzahlen dennoch ein hoher Wohnraumbedarf herrsche, während die Unterbringungsquote in kleineren sächsischen Studentenstädten höher sei.

    Für den Bau neuer Wohnheime müssen die Stadt Leipzig, der Freistaat Sachsen sowie das Studentenwerk Leipzig kooperieren. Dabei werden Grundstücke mehrheitlich von der Stadt Leipzig bereitgestellt, auf welchen das Studentenwerk Bebauung veranlassen muss, was wiederum von Sachsen und vom Bund finanziell gefördert wird. Die Finanzierung erfolgt derzeit vor allem durch das Programm „Junges Wohnen“, das nach Aussage des Wissenschaftsministeriums auch in Zukunft fortgeführt werden soll. Die Mittel, von denen den sächsischen Studentenwerken in 2023/24 insgesamt rund 48 Millionen Euro bewilligt wurden, sollen für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnmöglichkeiten für Menschen in Ausbildung genutzt werden. Grundstücke werden von der Stadt Leipzig im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahren bereitgestellt. Dabei sollen neben finanziellen Geboten besonders Bebauungskonzepte, die soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen, Chance auf eine Grundstücksvergabe erhalten.

    Studierendenwohnheime, so könnte man meinen, erfüllen diese Kriterien. Zwar hat das Studentenwerk Leipzig mithilfe der finanziellen Mittel in 2023/24 einige Modernisierungsmaßnahmen in Leipziger Wohnheimen umgesetzt, allerdings sind aktuell keine konkreten Bau- oder Sanierungsprojekte in Aussicht. In Hintergrundgesprächen mit Beteiligten erfuhr luhze, dass der Grund dafür auch eine zu niedrige politische Prioritätensetzung sein könnte.

    Aus Sicht des Wissenschaftsministeriums ist „eine allgemeine Verschärfung der finanziellen Notlage Studierender nicht erkennbar“. Das begründet Sprecher Falk Lange mit der Tatsache, dass die Durchschnittsmiete für einen Wohnheimplatz unter der aktuellen Wohnkostenpauschale im Bafög-Satz liegt. Anders sieht das die Stadt Leipzig. Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung schreibt: „Junge Menschen, die sich in einer beruflichen oder akademischen Ausbildung befinden, können sich zunehmend schwer mit bezahlbarem Wohnraum versorgen. In der Regel ist die Einkommenssituation niedrig. Zudem werden die Sätze staatlicher Unterstützungsleistungen aktuell nicht parallel zu den steigenden Angebotsmieten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt erhöht.“ Die KSS betont die Notwendigkeit politischer Handlung. Eine Chance dafür sieht Steinbrecher in der kommenden Bundestagswahl, in der Hoffnung, dass die Forderung es in den neuen Koalitionsvertrag schafft.

    Foto: Antonia Bischoff

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