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  • Ein ,,Gelber Schein” reicht nicht mehr – Neue Regelung zur Prüfungsunfähigkeit an der Universität Leipzig

    Ein Kratzen im Hals, Fieber, Kopfschmerzen – und ausgerechnet heute steht die Prüfung an. Hier erfahrt ihr alle wichtigen Informationen, wie ihr euch in einem solchen Fall richtig krankmeldet.

    Was ist neu, was bleibt gleich?

    Zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit von Studierenden verlangt die Universität Leipzig seit dem 1. Januar 2025 eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines ärztlichen Attestes. Grundlage für diese Änderung ist laut der Stadt Leipzig das Sächsische Hochschulgesetz vom 31. Mai 2023, das jetzt in Kraft getreten ist. Studierende können sich von der Universität Leipzig ein Formular, unter Prüfungsangelegenheiten, für den Nachweis downloaden oder alternativ auch ein formloses Attest einreichen, wenn es alle erforderlichen Angaben enthält, wie die Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit, vollständiger Name der Studierenden, Matrikelnummer, Modulnummer und Art der Prüfungsleistung, Datum der Untersuchung und der Prüfung oder der Abgabe, Praxisstempel und die Unterschrift des behandelnden Arztes und des Studierenden.

    Wie gewohnt muss keine Diagnose oder eine detaillierte Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung angegeben werden. Allerdings kann das Prüfungsamt bei auffällig häufigen Krankschreibungen oder wenn Zweifel an deren Echtheit bestehen, zusätzliche Angaben verlangen und unter Umständen eine amtsärztliche Bescheinigung mit näheren Angaben zur Krankheit beantragen. Atteste, die bis einschließlich 31. Dezember 2024 ausgestellt wurden, unterliegen aber noch der alten Regelung.

    GWZ Leipzig, Beethovenstraße

    Hier im Geisteswissenschaftlichen Zentrum können Student*innen der Geisteswissenschaftlichen Fakultäten ihre Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen einwerfen. Foto: Jette Abel

    Wie sind die Fristen?

    Spätestens am Prüfungstag oder innerhalb der Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit muss ein solches ärztliches Attest ausgestellt werden. Danach bleiben den Studierenden maximal vier Werktage, um das vollständig ausgefüllte Formular im Original bei der zuständigen Prüfungsstelle einzureichen. Die richtige Adresse der Prüfungsstelle findet ihr auf der Website der jeweiligen Fakultät oder Instituts unter dem Begriff Prüfungsmanagement. Eine sofortige Benachrichtigung des Prüfungsmanagements per E-Mail ist ebenfalls angebracht. Dabei ist es wichtig, die studentische Mail-Adresse zu benutzen und den vollständigen Namen und die Matrikelnummer anzugeben.

    Was passiert nach Eingang des Attests?

    Nach erfolgreicher Prüfung des Attests wird die Prüfungsunfähigkeit im AlmaWeb-Portal vermerkt und Studierende werden automatisch für den nächsten regulären Prüfungstermin angemeldet. Für Hausarbeiten oder ähnliche Prüfungen kann sich die Bearbeitungsfrist entsprechend verlängern.  Das Studienbüro rät auch von Bescheinigungen von Telemedizin-Anbietern ab, da die geforderten Atteste in der Regel nicht von diesen bearbeitet und unter Umständen nicht vom Prüfungsamt akzeptiert werden.

    Briefkästen zum Einwurf der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung für die Philologische Fakultät im Geisteswissenschaftlichen Zentrum Haus 4. Foto: Jette Abel

    Können Kosten auftreten?

    Es können bei einem  ärztlichen oder einer amtsärztlichen Bescheinigung für die Prüfungsunfähigkeit vom Arzt festgelegte Kosten anfallen, die die Studierenden dann selbst übernehmen müssen. Die entsprechenden Gebühren, die bis zu 40 Euro betragen können, werden von den Ärzt*innen in eigener Verantwortung erhoben.

    Gibt es Sonderfälle?

    Lehramtsstudierende benötigen weiterhin eine normale Krankschreibung für schulpraktische Studien, für Prüfungen muss jedoch ein amtsärztliches Attest eingereicht werden. Für Studierende mit Kind, gilt die neue Prüfungsordnung nur wenn sie selbst nicht an der Prüfung teilnehmen können .Wenn ein betreuungsbedürftiges Kind erkrankt, stellt dies einen wichtigen Grund für das Versäumen einer Prüfung dar, der mit einer Bescheinigung des Kinderarztes nachgewiesen werden muss. Die Frist für das Einreichen der ärztlichen Bescheinigung bleibt dabei die gleiche.

    Wer also krankheitsbedingt eine Prüfung nicht antreten kann oder versäumt, sollte das Attest fristgerecht einreichen und das Prüfungsmanagement informieren – sonst könnte ein Prüfungsversuch verloren gehen.

    Hier findet ihr das Formular zur Anmeldung der Prüfungsunfähigkeit.

     

    Titelbild: Pixabay

     

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